
Fledermäuse sind Wildtiere

Fledermäuse gehören zu den streng geschützten Arten Deutschlands und Europas. Sie dürfen gemäß § 44 Abs. 1 Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nicht verfolgt oder getötet werden. Alle Wildtiere, also auch Fledermäuse, sind frei geboren und sollen frei leben. Fledermäuse sind keine Haustiere! Nur in ihrem natürlichen Lebensraum können Fledermäuse artgerecht leben und spielen hier eine wichtige Rolle im ökologischen Gleichgewicht unserer Natur.
Leider kommt es manchmal zu Unfällen mit Fledermäusen, die meist durch Menschen verursacht werden (Baumfällungen, Haussanierungen, Einflüge in Gebäude, Kollisionen mit Verkehrsmitteln...), so dass verletzte Tiere - wenn sie gefunden werden - zeitweise auf fachkundige Hilfe angewiesen sind. Nur dieser Umstand berechtigt uns Menschen gemäß §45 Abs. 5 BNatSchG, ein Wildtier über einen bestimmten Zeitraum in Obhut zu nehmen. Dies obliegt der Aufsicht der Unteren Naturschutzbehörde. Doch sobald sich eine Fledermaus in der Natur wieder selbst erhalten kann, wird sie nahe ihrem Fundort in ihren natürlichen Lebensraum wieder entlassen. Dann geht es zurück in die Freiheit!
Bitte beachten Sie auch unsere Beiträge zur Auswilderung von Fledermäusen.

Eine Fledermaus in der Transportbox auf dem Weg zur Auswilderung. Es sind nur noch wenige Minuten bis zur Freiheit.


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Fledermaus gefunden - schnelle Hilfe!

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